Pflichtangaben einer Rechnung
Rechnungen, die den Gesamtbetrag von 150,- Euro Brutto überschreiten, müssen laut Gesetz folgende Angaben enthalten:- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Die Steuernummer (z. B. in der Form xxx/xxx/xxxxx ) oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers (in der Form DExxxxxxxxx).
- Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)
- Zeitpunkt der Lieferung oder Zeitraum der Leistung
- Rechnungsnummer (einmalig vergebene, fortlaufende Nummer)
- Menge und Art der gelieferten Produkte oder Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen
- Nettobetrag der Leistung und Lieferung
- Steuersatz (zum Beispiel 19 % oder 7 % Mehrwertsteuer) sowie Höhe des Steuerbetrages bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Im Voraus vereinbarte Entgeltminderung
Eine korrekte Rechnung, an der das Finanzamt nichts zu beanstanden hat, sieht zum Beispiel so aus:
Musterrechnung
Beiwerk: schön, aber nicht notwendig
Alle übrigen Angaben wie zum Beispiel E-Mail-Adresse oder Website, Gruß- und Dankesworte, Telefon- oder Handynummern, ja sogar Unterschrift und Stempel sind aus steuerlichen Gesichtspunkten nicht zwingend notwendig. Die Aufzählung der Pflichtangaben findet sich in detaillierte Form im Paragrafen 14 des Umsatzsteuergesetz (UStG).Tipp: Umsatzsteueridentifikationsnummer online beantragen
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis vergeben. Der Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. kann auch online gestellt werden. Der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung stellt ein entsprechendes Internet-Formular zur Verfügung, über das eine vollautomatisierte Beantragung möglich ist. Der Link lautet: http://www.bzst.deTipp: Hinweis auf Steuerbefreiung
Sollten einzelne oder alle Positionen von der Umsatzsteuer befreit sein, muss das auf der Rechnung vermerkt werden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Aussteller unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt.Kleinbetragsrechnungen unter 150,- EUR Brutto
Rechnungen, die unter dem Betrag von 150,- Euro liegen, bezeichnet man als Kleinbetragsrechnungen. Kleinbetragsrechnungen (z.B. für Büromaterial, Kraftstoff) müssen folgende Angaben enthalten:Webtipp: Die 15 wichtigesten Angaben auf einer Rechnung