Rechnungen als Kleinunternehmer

Auch wenn Sie Kleinunternehmer sind, müssen Sie Ihre Rechnungen mit den genannten
Pflichtangaben erstellen. Sie benötigen ebenfalls
eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Sie auf Ihrer Rechnung angeben müssen. Allerdings dürfen
Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, da Sie diese sonst an das Finanzamt abführen müssen. Es empfiehlt sich, auf
der Rechnung folgenden Hinweis aufzunehmen: „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gem. § 19 Abs. 1UstG keine Umsatzsteuer
enthalten.“
Wann bin ich Kleinunternehmer?
Die sogenannte
Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmen mit niedrigen Umsätzen wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Die Folge: Kleinunternehmer erheben keine Umsatzsteuer, sind aber folglich aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.
Die Kleinunternehmerregelung trifft unter folgenden Voraussetzungen auf Sie zu:
- im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein
und
- im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein
Unternehmen, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, können allerdings auch freiwillig darauf verzichten, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden. An diese Entscheidung ist man fünf Jahre gebunden.
Im Hinblick auf die Rechnungsstellung ergeben sich für Sie folgende Konsequenzen: Kleinunternehmen dürfen auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen darf nicht abgezogen werden. Kleinunternehmer müssen somit auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.