Aufbewahrungsfrist von Rechnungen

Rechnung Aufbewahrungsfrist Eingangs- und Ausgangsrechnungen - auch Kleinbetragsrechnungen - müssen zehn Jahre lang aufbewahrt und über den gesamten Zeitraum lesbar gehalten werden. Nun werden aber gerade Kleinbetragsrechnungen und Quittungen oft auf Thermo- oder Durchschlagspapier ausgegeben, das schnell ausbleichen kann. Solche Belege sollten Sie deshalb grundsätzlich kopieren.

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Informieren Sie sich auch über alle notwendigen Pflichtangaben in Ihren Rechnungen.