Aufbewahrungsfrist von Rechnungen
Eingangs- und Ausgangsrechnungen - auch Kleinbetragsrechnungen - müssen zehn Jahre lang aufbewahrt und über den gesamten Zeitraum lesbar gehalten werden.
Nun werden aber gerade Kleinbetragsrechnungen und Quittungen oft auf Thermo- oder Durchschlagspapier ausgegeben, das schnell ausbleichen kann.
Solche Belege sollten Sie deshalb grundsätzlich kopieren.
Informieren Sie sich auch über alle notwendigen Pflichtangaben in Ihren Rechnungen.
