Allgemeine Informationen zu Rechnungen

Rechnung Eine Rechnung ist laut Umsatzsteuergesetz „jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird“ (§14, 1 Satz 1 UStG).

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Als Unternehmer sind Sie einem anderen Unternehmer gegenüber verpflichtet, eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung zu erstellen. Der Leistungsempfänger hat in einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Rechnung, den er notfalls auch einklagen kann. Für Rechnungen an den Endverbraucher gilt diese Pflicht nicht. Ausgenommen sind hier allerdings grundstücksbezogene Leistungen (z.B. Handwerker-Leistungen im und ums Haus). Für diese müssen ebenfalls innerhalb von sechs Monaten Rechnungen gestellt werden.

Oftmals wird zwischen Eingangs- und Ausgangsrechnungen unterschieden. Eingangsrechnungen sind dabei die Rechnungen, die der Unternehmer von anderen Geschäftsleuten erhält; Ausgangsrechnungen all jene, die der Unternehmer an seine Kunden richtet.